Warenhandelsgenossenschaften
- Warenhandelsgenossenschaften
Genossenschaften, die für ihre Mitglieder (Einzelhändler, Großhändler, Handwerker u.a.) die Handelsfunktionen der Beschaffung, der Lagerung und des Absatzes wahrnehmen. Sie sind ⇡ Bezugs- und Absatzgenossenschaften, welche grundsätzlich die allgemeinen Handelsfunktionen (Informations-, Beratungs-, Marketing-, Mengenaufteilungsfunktion u.a.) übernommen haben, jedoch nicht in der Produktion tätig sind.
Lexikon der Economics.
2013.
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Bezugs- und Absatzgenossenschaft — 1. Begriff: Bezugs und Absatzgenossenschaften sind Warengenossenschaften, deren Mitglieder (Landwirte, Einzelhändler, Handwerker) sowohl die Beschaffungs als auch die Absatzfunktion voll oder weitgehend ausgegliedert und dem genossenschaftlichen… … Lexikon der Economics
Warengenossenschaften — Warengenossenschaften, Warenhandelsgenossenschaften, Genossenschaften zum gemeinsamen Ein und/oder Verkauf von Waren (z. B. ländlicher Bezugs und Absatz , Winzer sowie Einkaufsgenossenschaften) … Universal-Lexikon
Versicherungsgenossenschaften — Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jh. (v.a. von ⇡ Raiffeisen) begründete Einrichtungen, die eine wirtschaftliche Existenzsicherung des Einzelnen durch Selbsthilfe als Ziel hatten. Es ergab sich somit von Anfang an eine Übereinstimmung… … Lexikon der Economics